Von der Voll- zur Grundversorgung

 

Unser heutiges Staats- und Sozialkonzept kennt zwar nicht explizit das Prinzip der Vollversorgung, es erhebt jedoch implizit den Anspruch einer Vollversorgung auf nahezu allen Ebenen.

Dem Anspruch der Vollversorgung versuchen die Politiker durch immer neue Wahlversprechen und Gesetzesentwürfe gerecht zu werden. Längst hat sich herausgestellt, daß eine Vollversorgung weder sachlich realisierbar noch finanzierbar ist. Sie immer noch anzustreben, also das alte Sozial- und Staatskonzept auszubauen, erscheint zunehmend kontraproduktiv, denn die faktischen Ergebnisse schmeicheln nicht gerade dem ursprünglichen Ansinnen der Politiker. Es empfiehlt sich in Anbetracht der Nichtleistbarkeit der Vollversorgung, die Ansprüche an ein zukünftiges Sozial- und Staatskonzept etwas bescheidener zu stellen. Reale Machbarkeiten sprechen für die öffentliche Sicherstellung einer Grundversorgung. Je knapper sie ausfällt, desto leistbarer und sicherer ist sie.




Eine Grundversorgung, die auf Dauer leistbar ist, schafft eine solide Grundlage für die Lebensplanung der Bürger. Ihr kann der Bürger eher vertrauen als fragwürdigen Versprechungen einer nie leistbaren Vollversorgung.

Die Differenz zwischen Grund- und Vollversorgung muß privatisiert werden, um sie der Verfügungsmasse der Politik zu entziehen und von demographischen Entwicklungen abzukoppeln.

Die Anwendung des Grundprinzips Grundversorgung auf staatliche und soziale Handlungsfelder bedeutet:

 


Startseite - Hauptseite - Kombilohn/Bürgergeld - Bürgerdienst - Zum Begriff Staatsquote
Pilot der Zeitenwende - Der Grundgedanke - Regierungsprogramm für das 21. Jahrhundert
Vorwort - Der Autor - Das Buch bestellen - Inhaltsangabe
Ihr persönliches Engagement - Bürgerbuch - Ihre Meinungen


© Dr. Klaus-Georg Wenke
E-mail: 
Staatsquote@Wenke.de
Webdesign: 
WeConsult
Last Update: 
24. August 2003