Kapitel 2: "Der Grundgedanke"

 

Die Industriegesellschaft entläßt ihre Kinder in die Arbeitslosigkeit. Globalisierung und technischer Fortschritt bestimmen das Tempo des Übergangs von der Industrie- zur Informations- und Dienstleistungsgesellschaft. Der auf die Industriegesellschaft zugeschnittene Sozialstaat kann die einst propagierte Vollversorgung der Bürger nicht mehr aufrechterhalten.

Die sozio-ökonomische Analyse zeigt, daß die Arbeitsplätze der Zukunft keine hohen Steuern und Abgaben vertragen. Da die Mittel für eine Vollversorgung in Zukunft nicht mehr zur Verfügung stehen, müssen wir mit Blick auf die Anforderungen der Informations- und Dienstleistungsgesellschaft vom Prinzip der Vollversorgung Abschied nehmen und zum Prinzip der Grundversorgung übergehen. Es ist dem Prinzip der Vollversorgung sozio-ökonomisch überlegen und sollte in unserer Verfassung verankert werden.

Das Prinzip der Grundversorgung muß auf die wesentlichen Politikfelder angewandt, interpretiert und konkretisiert werden. Dies mündet hier in den ganzheitlichen Entwurf eines neuen Staats- und Sozialkonzeptes: Staatsquote26.

Die Verwirklichung des Prinzips der Grundversorgung erfordert eine Anpassung des Grundgesetzes. Ein solches Vorhaben muß aus dem Parteienstreit herausgehalten werden. Wir sollten daher - gut ein halbes Jahrhundert nach der ersten - eine II. Verfassungsgebende Versammlung einberufen, die unser Grundgesetz für das 21. Jahrhundert fit macht.

Die Zukuft wird uns fordern! Das war bei epochalen Veränderungen immer so. Wir brauchen daher ein neues Staatskonzept - fit für das 21. Jahrhundert. Grundprinzipien, Finanzierung und Organisation des Staatsaufbaus müssen neu konzipiert werden.

 

 

Schlüssig und aufeinander abgestimmt brauchen aber auch ein neues Sozialkonzept - fit für das 21. Jahrhundert. Grundprinzipien, Finanzierung und Organisation der Sozialsysteme müssen neu konzipiert werden.